Anhebung von Steuerstufen um knapp vier Prozent
Anhebung von Steuerstufen um knapp vier Prozent
Mit den Maßnahmen sinke zwar der Spielraum für ihn als Finanzminister, so Magnus Brunner (ÖVP), aber es sei ein „Akt der Fairness“. Alle Steuerstufen (außer jene des Höchststeuersatzes von 55 Prozent bei Einkommen ab einer Million Euro) werden um knapp vier Prozent angehoben.
Ab 2025 muss daher erst ab einem Einkommen von 13.308 Euro Lohn- und Einkommensteuer bezahlt werden. Für die zweite Tarifstufe liegt die Grenze bei 21.617 Euro, für die dritte Tarifstufe bei 35.836 Euro, für die vierte Tarifstufe bei 69.166 Euro und für die fünfte Tarifstufe bei 103.072 Euro.
Für Alleinverdienende sowie erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen wird der erhöhte Absetzbetrag von 60 Euro pro Kind und Monat als Kinderzuschlag automatisiert. Es sei künftig dafür kein Antrag mehr notwendig, sagte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne).
Steuerstufen an Inflation angepasst
Die kalte Progression als schleichende Steuererhöhung wurde im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer 2023 abgeschafft. Seitdem werden die Steuerstufen jedes Jahr an die jeweilige Teuerung angepasst, damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Zuge der jährlichen Lohnerhöhungen nicht mehr in höhere Steuerstufen rutschen.
Die Anpassung der Tarifstufen erfolgt zu zwei Dritteln automatisch. Auf die Verteilung der übrigen Mehreinnahmen muss sich die Regierung einigen. Im Vorjahr kam das „variable Drittel“ vor allem niedrigen und mittleren Einkommen zugute.
Euer
Gottfried Kehrer